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Gefördert werden:Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien
Photovoltaikanlagen:
Kleinanlagen bis 15 kWp lt. Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2023 (Privathaushalte)
Voraussetzung:
Meldepflicht gem.§ 21 Z.1(o) Stmk.BauG; Anlagen, die frühestens 2022 errichtet wurden.
Förderhöhe:
100 Euro pro kWp - max. € 500,00
Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien:
Unter sonstigen Alternativenergien fallen auch Luftwärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse
Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG
Förderhöhe:€ 100,00