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Maximal 2 Gutscheine der Tierärztekammer pro Haushalt und Jahr können nur für STREUNER-KATZEN im Gemeindeamt abgeholt werden.
Kastrationspflicht für Katzen
Mit Bundesgesetzblatt Teil II 68/2016 vom 24.03.2016 wurde die 2. Tierhaltungsverordnung
dahingehend geändert, als nunmehr alle Katzen, welche regelmäßigen Zugang ins Freie haben,
von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, wenn diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.
Der Passus, welcher eine Ausnahmebestimmung für Tiere in bäuerlicher Haltung normierte,
findet sich in der Neufassung der Verordnung nicht; es müssen daher auch Katzen in bäuerlicher
Haltung, wenn sie regelmäßigen Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden.
Das Bundesgesetzblatt II 68/2016
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